AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Reparatur-, Bauleistungs- und Zahlungsbedingungen für Handels- und Dienstleistungen

  1.   Geltungsbereich
  1. Die nachstehenden AGBs gelten gleichlautend für Vertragsbeziehungen mit Harder Handels- und Dienstleistungs- UG Haftungsbeschränkt
  2. Die Angebote von der Harder Handels- und Dienstleistungs- UG Haftungsbeschränkt richten sich an Unternehmer und Privatpersonen.
  1. Art und Umfang der Leistung
  2. Angebote erfolgen freibleibend, sofern sich der Lieferer nicht durch schriftliche Erklärung ausdrücklich bindet. Enthält eine solche Bindungserklärung keine zeitliche Begrenzung, gilt eine Bindungsfrist von sechs Wochen ab Angebotsdatum.
  3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferers zugänglich gemacht werden und sind unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben, sofern kein Auftrag erteilt wird. Gerätedarstellungen in Angeboten, Auftragsbestätigungen etc. dienen lediglich der Veranschaulichung und sind daher unverbindlich.
  4. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
  5. Sind feste Einbauten in Gebäude (z. B. Entlüftungsanlagen, Kühlräume) Vertragsgegenstand, gilt die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
  6. Auftragserteilungen und eventuelle Nebenabreden bedürfen der Textform.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die in den Angeboten genannten Preise gelten für Lieferung frei Haus bis Laderampe/ Haupteingang ohne Transport in das Gebäudeinnere und ohne Montage, sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist.
  2. Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Kommt es zum Vertragsabschluss, wird der Vergütungsanspruch des Lieferers wie folgt fällig: 50 % mit Vertragsabschluss, 25% zwei Wochen vor dem vom Lieferer mitgeteilten Lieferangabe – bzw. Montagebeginn und zu 25 % nach Abnahme der Vertragsleistung. Alle Rechnungen des Lieferers sind unverzüglich und ohne Abzüge zahlbar.
  4. Fehlen bei Lieferung Zubehörteile, Passstücke oder ähnliche, für die Gebrauchstauglichkeit der Geräte bzw. der Anlage nicht wesentliche Teile, ist der Kunde zu Einbehalten nur in Höhe des Wertes der fehlenden Teile berechtigt.
  5. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde – unbeschadet aller weitergehenden Ansprüche des Lieferers – Verzugszinsen nach § 288 BGB in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn der von ihm geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Lieferer anerkannt ist.
  7. Werden dem Lieferanten Umstände bekannt, aus denen sich die Kreditunwürdigkeit des Kunden ergibt (z. B. vorläufiges Insolvenzverfahren) steht dem Lieferanten innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Bekanntwerden des Umstandes ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag zu.
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Der Lieferer behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Lieferer dazu berechtigt, die Geräte zurückzuholen.
  10. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Sowohl in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts als auch in der Pfändung des gelieferten Gegenstandes durch den Lieferer liegt ein Rücktritt vom Vertrag, der den Lieferer dazu berechtigt, die Herausgabe Sache zu verlangen.
  11. Im Falle einer Verarbeitung oder Umbildung oder im Falle der Vermischung mit anderem Eigentum erwirbt der Lieferer Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der von dem Lieferer gelieferten Sachen zu den neuen Sachen. Soweit zur Eigentumsverschaffung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, verpflichtet sich dieser zur Vornahme der Handlungen.
  12. Lieferzeit
  13. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern der Lieferer nichts abweichendes schriftlich bestätigt. Derartige Bestätigungen verstehen sich ohne Montagezeiten.
  14. Soweit ausnahmsweise verbindliche Fristen vereinbart sind, verlängern diese sich automatisch um einen angemessenen Zeitraum bei vom Lieferer nicht zu vertretenden Verzögerungen wie Streik, Aussperrung, ausbleibende Zulieferungen, höhere Gewalt o. ä. Entsprechendes gilt, sofern technische oder kaufmännische Einzelheiten des Auftrages erst nach Auftragserteilung endgültig festgelegt werden.
  15. Bei Lieferverzug des Lieferers muss der Kunde eine angemessene Nachfrist einräumen und die Ware annehmen, sofern diese zum Zeitpunkt des Ablaufs der Nachfrist versandbereit gemeldet ist.
  16. Die Einhaltung der Lieferzeit des Lieferanten setzt die ordnungsgemäße Einhaltung der Pflichten des Kunden voraus. Hierbei handelt es sich insbesondere um das rechtzeitige zur Verfügung stellen von notwendig planungsrelevanten Unterlagen, behördlicher Genehmigungen, Freigaben von Planungen sowie etwaig vereinbarte Anzahlungen.
  17. Montage und Reparaturleistungen
  18. Sind Montage und / oder Reparaturleistungen schriftlich vereinbart, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
  19. Vor Montagebeginn hat der Besteller befahrbare Eintransportwege bis zum Gebäude und ausreichend groß ausgebildete Eintransportöffnungen am Gebäude zu schaffen, sämtliche erforderliche Installationen fertigzustellen und die für die Montage benötigten Flächen besenrein bereitzustellen.
  20. Das Verlegen von Leitungen und Anschließen an die Ver- und Entsorgungsleitungen kann bauseits durch vom Kunden auf eigene Kosten, bei zu beauftragenden konzessionierten Unternehmen erfolgen. Elektroanschlussarbeiten können auf Wunsch gesondert durchgeführt und berechnet werden. Diese Arbeiten, sowie Abdichtungs-, Isolier-, Maurer-, Stemm-, Sanitär- und Maler arbeiten sowie bei Kücheninstallationen Tischlerarbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang des Lieferers.
  21. Behördliche Genehmigungen hat der Bauherr selbständig und auf eigene Kosten zu beschaffen und dem Lieferer rechtzeitig zu überlassen, dies gilt insbesondere für brandschutztechnische Auflagen. Dem Lieferer nichtschriftlich bekannt gegebene Behördenauflagen sind nicht Vertragsbestandteil.
  22. Zusätzliche Anfahrten und Monteurstunden, die ohne Verschulden des Lieferers erforderlich werden, sind durch den Kunden gesondert zu vergüten. Änderungswünsche des Kunden sowie zusätzlich geforderte Leistungen wie z. B. Verblendarbeiten sowie das in diesem Zusammenhang erforderliche Montagematerial werden gegen Nachweis berechnet. Entsprechendes gilt für Änderungen auf Grund von nicht vorhersehbaren baulichen Gegebenheiten.
  23. Nach Bedarf bleibt es dem Lieferer frei, Mängelfreie Abnahmen während der Montage durchzuführen, zu welcher der Kunde sich verpflichtet, um spätere Schäden durch den Lieferer ausschließen zu können. Nach Beendigung der Montage ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Er darf die Abnahme nicht verweigern, wenn Restarbeiten oder restliche Lieferungen ausstehen, die für die Gebrauchstauglichkeit der Anlage nicht wesentlich sind. Mit Inbetriebnahme über einen Zeitraum von mindestens sechs Werktagen gilt die Anlage als abgenommen.
  24. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

VII. Mängelansprüche

  1. Die Frist für Mängelansprüche beträgt für gelieferte Geräte und Reparaturarbeiten zwölf Monate ab Übergabe der Geräte. Für Montagearbeiten und Werkleistungen des Lieferers gelten die in § 13 Abs. 4 VOB/B genannten Fristen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, vom Lieferer gelieferte Geräte und erbrachte Leistungen unverzüglich zu untersuchen und jeden festgestellten Mangel unter Angabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen ab Erkennbarkeit des Mangels zu rügen. Beauftragt der Kunde einen Dritten mit der Mängelbehebung, ohne dem Lieferer dazu vorher Gelegenheit gegeben zu haben, geschieht dies auf Kosten des Kunden.
  3. Liegt ein von dem Lieferer zu vertretender Mangel vor, ist der Lieferer nach eigener Wahl zur Nacherfüllung entweder durch Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Nachlieferung zweimal fehl oder verzögert sie sich aus vom Lieferer zu vertretenden Gründen unangemessen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung berechtigt. Hiervon ausgeschlossen sind bereits gebrauchte Liefergegenstände (Gebrauchtware).
  4. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch den Lieferer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
  5. Mängelansprüche können ohne Einfluss auf die Beweislast entfallen, wenn der gelieferte Gegenstand übermäßig beansprucht, mit dafür nicht vorgesehenen Betriebsmitteln betrieben, nicht fachgerecht bedient, gepflegt, repariert oder nach Feststellung eines Fehlers weiterbenutzt, be- oder verarbeitet wird. Gerätetypische Abnutzung rechtfertigt keinen Anspruch des Kunden.

VIII Kündigung

  1. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallene Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

IX Haftung 

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die Harder Handels- und Dienstleistungs- UG Haftungsbeschränkt nach zwingenden

gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h.

Pflichten, die die Harder Handels- und Dienstleistungs- UG Haftungsbeschränkt dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung

der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  1. Datenschutz

Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist die Harder Handels- und Dienstleistungs- UG Haftungsbeschränkt.

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und verarbeiten diese nur soweit diese für die Erbringung unserer Leistungen bzw. Abwicklung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist.

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur für bestimmte Bereiche statt, wie es für die Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

Wir bedienen uns darüber hinaus zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Wir behalten uns vor, auch Daten zum Zahlungsverhalten im Rahmen der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des sog. „Scoring“ zu verarbeiten. Dienstleister, die personenbezogene Daten für uns verarbeiten, wurden von uns sorgfältig ausgewählt und datenschutzrechtlich verpflichtet. Sie werden regelmäßig auf die Einhaltung der Pflichten Ihres Auftragsverarbeitungsvertrages bzw. der gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz kontrolliert.

Soweit wir eine Einwilligung zur Verwendung von Daten von Ihnen einholen sollten, weisen wir darauf hin, dass Sie diese selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Dazu wenden Sie sich bitte an die nachstehenden Kontaktdaten.

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich online oder schriftlich an:

Harder Handels- und Dienstleistungs- UG Haftungsbeschränkt; Inh. Dragan Harder; Postfach 102149; 23527 Lübeck oder harderdragan@gmail.com

  1. Gültigkeit, Gerichtsstand
  2. Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gilt auch dann, wenn der Besteller auf seine Bedingungen verweist oder den Auftrag zu seinen Bedingungen bestätigt. Abweichende Vereinbarungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich.
  3. Die vorstehenden Bedingungen sind gültig für die Harder Handels- und Dienstleistungs- Unternehmer Gesellschaft Haftungsbeschränkt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so treten an deren Stelle solche Regelungen, die dem Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Die damit erfolgte Änderung wirkt sich jedoch nicht auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen aus.
  5. Gerichtsstand ist Lübeck.

 

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